Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Militärmuseum der Woiwodschaft Lubuskie verpflichtet sich, die Barrierefreiheit seiner Website gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zu gewährleisten.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.muzeum.drzonow.eu//
Datum der Veröffentlichung der Website: 14.03.2013. Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung: 23.04.2020
Status hinsichtlich der Einhaltung des Gesetzes
Die Website entspricht teilweise dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten oder Ausnahmen:
- Videos verfügen nicht über Untertitel für gehörlose Personen,
- ein Teil der Dateien ist nicht digital zugänglich,
Ausnahmen:
- Karten sind von der Verpflichtung zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ausgenommen,
- die Videos wurden vor Inkrafttreten des Gesetzes über die digitale Barrierefreiheit veröffentlicht,
- ein Teil der Dateien wurde vor Inkrafttreten des Gesetzes über die digitale Barrierefreiheit veröffentlicht
Datum der Erstellung der Erklärung und Methode zur Bewertung der digitalen Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde am 23.04.2020 erstellt. Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung durch die öffentliche Einrichtung.
Feedback und Kontaktdaten
Bei Problemen mit der Barrierefreiheit der Website bitten wir um Kontaktaufnahme. Ansprechpartner ist Jarosław Sobociński, E-Mail: dzial.lotnictwa@muzeum.drzonow.eu. Sie können uns auch telefonisch unter der Nummer (68) 321-18-29 erreichen.
Auf demselben Weg können Sie Anträge auf Bereitstellung nicht zugänglicher Informationen stellen sowie Forderungen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit einreichen.
Informationen zum Beschwerdeverfahren
Jeder hat das Recht, die digitale Barrierefreiheit der Website oder eines ihrer Elemente zu fordern. Es kann auch verlangt werden, dass Informationen über einen alternativen Zugangsweg bereitgestellt werden, beispielsweise durch das Vorlesen eines digital nicht zugänglichen Dokuments, die Beschreibung des Inhalts eines Films ohne Audiodeskription usw. Die Aufforderung sollte die Daten der antragstellenden Person, die Angabe, um welche Website oder genau um welchen Teil davon es sich handelt, sowie die Kontaktdaten enthalten. Wenn die antragstellende Person angibt, dass sie die Informationen über einen alternativen Zugangsweg erhalten möchte, sollte sie auch angeben, in welcher Form ihr die Informationen am besten bereitgestellt werden können. Die öffentliche Stelle sollte dem Antrag unverzüglich nachkommen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Antragstellung (nach Bestätigung des Eingangs). Ist die Einhaltung dieser Frist nicht möglich, teilt die öffentliche Stelle dem Antragsteller unverzüglich mit, wann die Erfüllung des Antrags möglich sein wird, wobei diese Frist nicht länger als 2 Monate ab dem Tag der Antragstellung sein darf. Ist die Gewährleistung der digitalen Barrierefreiheit nicht möglich, kann die öffentliche Stelle eine alternative Zugangsform zu den Informationen vorschlagen. Falls die öffentliche Stelle die Erfüllung des Antrags auf Gewährleistung der Barrierefreiheit oder die Bereitstellung einer alternativen Zugangsmöglichkeit zu den Informationen ablehnt, kann der Antragsteller eine Beschwerde bezüglich der Gewährleistung der digitalen Barrierefreiheit der Website, der mobilen Anwendung oder eines Elements der Website bzw. der mobilen Anwendung einreichen. Nach Ausschöpfung des oben genannten Verfahrens kann auch ein Antrag beim Bürgerbeauftragten gestellt werden.
Link zur Website des Bürgerbeauftragten:
Barrierefreiheit der baulichen Anlage
Das Museum befindet sich auf einem flachen, mit Gras und Erde bedeckten Gelände mit einer Fläche von 4,5 ha, das größtenteils für Personen mit eingeschränkter Mobilität, im Rollstuhl usw. zugänglich ist. Die Ausstellung im Hauptgebäude des Museums befindet sich auf einer Ebene, zu der sechs Stufen führen; rechts vom Eingang befindet sich eine Rampe für Menschen mit Behinderung und Rollstuhlfahrer.
Der Ausstellungspavillon ist ebenerdig und vom Boden aus zugänglich.
Der Zutritt für Menschen mit bestimmten Behinderungen in Begleitung eines Assistenzhundes ist möglich, jedoch auf den Außenbereich des Museums beschränkt.
Ausgenommen von dieser Möglichkeit sind: die Ausstellung im Hauptgebäude sowie der Ausstellungspavillon.